Ob Weihnachtsfeier oder Teamevent: Die Planung von Veranstaltungen zählt zu den Aufgaben von HR. So erhöhen Sie die Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden.
Für die einen steigt die Vorfreude, bei den anderen die Anspannung: Je größer das Unternehmen und je höher die Erwartungen an Ihr Firmenevent, desto anspruchsvoller wird es für die Personalabteilung. Führen Sie und Ihre Mitarbeitenden sich dann noch vor Augen, was alles die Veranstaltungssicherheit gefährden kann, hätten Sie möglicherweise die nächste Feier am liebsten schon hinter sich: Im Sommer 2023 ließ ein Unwetter bei einer Party in Nürnberg Schirme und Pavillons durch die Gegend fliegen. Unter den zwölf Verletzten gab es sogar einen Schwerverletzten. Im selben Jahr geriet die Weihnachtsfeier bei Airbus Atlantic in Westfrankreich für Mitarbeitende und Personaler:innen zum Horror schlechthin: Mehr als 700 Beschäftigte verdarben sich den Magen und meldeten sich wegen Symptomen wie Erbrechen und Durchfall krank. Mit unseren Tipps minimieren Sie das Risiko, dass etwas schiefgeht – damit die Feier für Sie und alle Gäste in guter Erinnerung bleibt und so einen positiven Beitrag zur Employee Experience leistet.
Als Veranstalter sind Sie für die Sicherheit des Veranstaltungsorts verantwortlich, doch ein Sicherheitskonzept brauchen Sie in der Regel nicht. Laut § 43 der Versammlungsstättenverordnung ist dies erst für Veranstaltungen ab 5.000 Teilnehmenden erforderlich. Allerdings müssen Sie Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, wie etwa einen Tag der offenen Tür, ein Sommerfest oder eine Firmenfeier, genehmigen lassen. Findet die Veranstaltung auf dem Betriebsgelände statt, gilt das ArbSchG mit der ArbStättV. Sie müssen vor allem sicherstellen, dass sich die Teilnehmenden bei Gefahren schnell in Sicherheit bringen können. Sorgen Sie dafür, dass man von überall über einen Fluchtweg von maximal 35 Metern einen gesicherten Bereich, wie z. B. einen anderen Brandabschnitt oder einen Treppenraum, erreichen kann. Bei bis zu 300 Personen muss der Fluchtweg mindestens 1,8 Meter breit sein. Alle Türen auf den Fluchtwegen müssen sich leicht von innen öffnen lassen.
Weitere Anforderungen ergeben sich u. a. aus den Versammlungsstätten- bzw. Sonderbauverordnungen der Bundesländer – sowie aus nahezu 90 weiteren speziellen Vorschriften auf EU-, Bundes- und Länderebene zur Veranstaltungssicherheit. Behalten Sie auch die Verkehrssicherungspflicht im Hinterkopf. Achten Sie also beispielsweise darauf, dass im Winter die Wege auf dem Betriebsgelände auch nach der Party gestreut und geräumt sind.
Wie weit aber reicht Ihre Fürsorgepflicht? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Unfallversicherung eintritt? Weitere rechtliche Aspekte für Ihre Betriebsfeier haben wir hier zusammengestellt.
Unwahrscheinlich, dass Sie sich für Ihre Weihnachtsfeier oder Ihr Sommerfest selbst in die Küche stellen. Ihr Caterer ist dafür verantwortlich, dass Speisen in einwandfreiem Zustand bei Ihnen angeliefert werden. Allerdings geht die hygienerechtliche Verantwortung und damit auch die Verantwortung für die Veranstaltungssicherheit auf Ihr Unternehmen, den Veranstalter der Feier, über, sobald die Speisen bei Ihnen gelagert, erwärmt, angerichtet und ausgegeben werden. Speziell die Bewirtung durch betriebseigenes Personal birgt gewisse Risiken. So schützen Sie sich:
Was gibt es Schöneres als ein Buffet mit verlockenden Speisen? Das Auge isst mit, wenn Antipasti-Platten, diverse warme Speisen, appetitliche Salate, raffinierte Desserts und der Schokobrunnen warten. Für Sie als Veranstalter birgt das allerdings Schwierigkeiten: Die Lebensmittel sind über längere Zeit der Raumtemperatur ausgesetzt und die Gäste kommen unmittelbar mit den Speisen in Kontakt. Wer sich aus dem Brotkorb bedient, atmet auch auf die Backwaren, die er oder sie nicht nimmt. Wer Schokolade über seinen Fruchtspieß rinnen lässt, kann niesen oder husten und den Brunnen mit Krankheitserregern belasten. Mit etwas Umsicht umschiffen Sie Hygieneklippen:
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden, nachdem sie gut gegessen haben, mit einem Highlight überraschen? Je nachdem, was es zu feiern gibt, bietet sich dazu ein Feuerwerk an. Am besten, Sie bestellen einen Pyrotechniker oder eine Pyrotechnikerin. Nicht nur, weil gelernt eben gelernt ist, sondern auch, weil Sie dann automatisch auf der sicheren Seite sind. Zünden Sie das Feuerwerk selbst, müssen Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung besorgen.
Es gilt, an einiges zu denken, damit bei Ihrem Firmenevent nichts anbrennt. Am besten genießen Sie selbst die Feier, wenn Sie Dienstleister mit der Planung und Durchführung betrauen. Wenn Sie eine Location buchen, müssen Sie lediglich daran denken, sich über die Kapazitäten und dort geltende Regeln zu informieren und Ihre Mitarbeitenden entsprechend zu informieren. Sollten Sie die Sache lieber selbst in die Hand nehmen, wissen Sie nun immerhin, an was Sie hinsichtlich der Veranstaltungssicherheit denken sollten. In diesem Sinne: Feiern Sie schön!